DFG: Angaben zu Forschungsdaten in allen Antragslinien nun verpflichtend
Bei allen Antragslinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft sind nun Angaben zum Umgang mit Forschungsdaten verpflichtend (Pressemitteilung vom 14.03.2022). Dabei stehen nicht nur digitale Forschungsdaten, sondern auch Materialien, Substanzen und Gewebe im Fokus.
Projektspezifische Kosten, welche über die Grundausstattung hinausgehen – wie beispielsweise Aufwände, die für die Nutzung qualitativ hochwertiger Daten oder bei der Aufarbeitung von Daten zum Zweck der Nachnutzung entstehen – können weiterhin in Förderanträgen beantragt werden.
Der Umgang mit Forschungsdaten wird künftig in der Begutachtung und Bewertung stärker als bisher Beachtung finden.
Über die Abarbeitung einer Checkliste können Forschende den eigenen Bedarf ermitteln und den zukünftigen Umgang mit Forschungsdaten in den Förderanträgen beschreiben.
Parallel werden die Standardisierungsvorhaben innerhalb der NFDI und in den Fachgesellschaften weiterhin unterstützt und weiterentwickelt.