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Langzeitarchivierung
Der Standard für die Aufbewahrungsfrist von Forschungsdaten ist mindestens zehn Jahre [1]. Das stellt sowohl organisatorische, als auch technische Herausforderungen.
Aus der organisatorischen Sicht muss geregelt sein, wer die Verantwortung und Kontrolle über Daten hat, wenn der/die ursprüngliche Besitzer*in die FAU verlässt.
Aus technischer Sicht bedarf es spezialisierter Archivierungssysteme und Plänen, die Datenverlust verhindern. Zudem ist das Dateiformat relevant, da manche Formate sich eventuell nicht mehr öffnen lassen.
[1]: https://forschungsdaten.info/praxis-kompakt/glossar/#c269839